Bürgermeisterbrief vom 11.12.2024

Klaus Missing - Bürgermeister

Bürgermeisterbrief

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

das Jahr 2024 neigt sich dem Ende zu. Ich möchte dies zum Anlass nehmen, einerseits zurückzublicken, aber auch nach vorne zu schauen.

Grundsteuerreform 2025

Seit einigen Jahren beschäftigt uns schon das Thema Grundsteuerreform 2025. Nun steht der 1.1.2025 quasi vor der Tür und das „alte“ Grundsteuerrecht endet am 31.12.2024. Die Gemeindevertretung wird daher am 19.12.2024 eine neue Hebesatzsatzung beschließen, deren Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer dann ab 1.1.2025 gelten.

Den Kommunen wurde empfohlen die Hebesätze so anzupassen, dass sie in 2025 nicht mehr Grundsteuer einnehmen als 2024. Nieste hat in Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaftsflächen) eine Einnahme von 7.500,00 € pro Jahr, bei der Grundsteuer B sind es rund 440.000,00 €.

Das Finanzministerium in Hessen in Hessen hat bereits im Juni daher für eine Aufkommensneutralität für Nieste empfohlen, den Hebesatz für die Grundsteuer A auf 492,97 % zu senken, den Hebesatz für die Grundsteuer B auf 568,11 %. Allein schon die Tatsache der Angabe mit 2 Nachkommastellen zeigt, dass man hier einen einfachen Dreisatz angewendet hat, ohne die Finanzkraft der Kommune zu bedenken.

Da sich nun viele Kommunen gerade in den Haushaltsberatungen befinden, gehen einige den Weg jetzt eine Hebesatzsatzung mit den empfohlenen Hebesätzen zu beschließen. Damit schaffen sie erstmal das Recht, ab 1.1.2025 überhaupt wieder Grundsteuer erheben zu dürfen. Gleichzeitig weisen viele Kommunen aber auch darauf hin, dass es im Rahmen der Haushaltsberatungen durchaus sein kann, dass die Grundsteuerhebesätze mit Haushaltsbeschluss im neuen Jahr wieder angehoben werden müssen, weil Finanzmittel zum Ausgleich des Haushaltes fehlen. Das bedeutet die Bürgerinnen und Bürger können sich im ersten Moment freuen, da sie einen Bescheid mit niedrigeren Hebesätzen als bisher bekommen,  aber dann rückwirkend zum 1.1.2025 einen neuen Bescheid, in dem die Hebesätze nach oben korrigiert werden.

Ich halte ehrlich gesagt diese Vorgehensweise den Bürgern gegenüber für nicht korrekt, aber wie gesagt, das muss jeder für sich entscheiden.

Da wir zeitgleich mit dem Beschluss einer neuen Hebesatzsatzung auch den Haushalt einbringen werden, den wir in einer Haushaltskommission bereits beraten und aufgestellt haben, werden wir den Hebesatz festlegen, den wir für die Finanzierung unserer Pflichtaufgaben brauchen. Auf die Zuweisungen, die wir vom Land bekommen, haben wir wenig Einfluss, gleichzeitig erhöht sich auch im nächsten Jahr die Kreisumlage mindestens um 2 %, die Tarifabschlüsse für die Beschäftigten werden nach unserer Einschätzung wieder bei plus 3-4 % liegen und wir haben nach wie vor 98 % unserer Ausgaben im Rahmen von Pflichtaufgaben zu leisten.

Ich möchte Ihnen gerne auch für 2025 aufzeigen, wie sich die Steuereinnahmen und deren Verwendung in der bisherigen Planung für 2025 darstellen:

Steuereinnahmen incl. Steueranteile Land Hessen

2.566.900,00 €

Umlagen an Landkreis u.a.

-1.871.700,00 €

Verbleiben der Gemeinde

695.200,00 €

Schlüsselzuweisungen vom Land

1.203.100,00 €

Mittel, die zur Deckung aller Kosten verbleiben

1.898.300,00 €

Summe der Personalkosten

-1.770.200,00 €

Verbleibt für alle anderen Aufgaben

128.100,00 €

Der Umlageanteil, also das, was wir an Geld einfach an Dritte durchleiten müssen, liegt mittlerweile bei 49,65 %. 2021 lag dieser Wert noch bei 46,97 %.

Klar könnte man sagen, dass wir hohe Personalkosten haben. Aber den Löwenanteil bildet hier der Bereich KITA und dort gibt es klare Vorgaben, was auf Grund der Betreuungsschlüssel an Personal in der KITA vorzuhalten ist.

Im Finanzplanungserlass für das Jahr 2025 hat das Hessische Finanzministerium hinsichtlich der Grundsteuer folgendes erlassen:

„Zum 1.1.2025 treten flächendeckend die neuen Grundsteuerwerte im Sinne des § 221 Bewertungsgesetz in Kraft. Vor diesem Hintergrund müssen die ab 2025 geltenden Hebesätze noch im Jahr 2024 per Haushalts- oder Hebesatzsatzung beschlossen werden. Bis zum 30.06.2025 könnten die Hebesätze gemäß § 25 Abs. 3 Grundsteuergesetz erhöht werden. Unabhängig von den Empfehlungen zur Aufkommensneutralität, die die Städte und Gemeinden nicht in ihrer Hebesatzautonomie einschränken, haben die Kommunen im Rahmen ihrer Hebesatzbeschlussfassung die gesetzlichen Vorgaben zum Haushaltsausgleich gemäß § 92 Abs. 4 HGO zu berücksichtigen.“

Das heißt, oberstes Ziel ist der finanzielle Haushaltsausgleich, unabhängig von der Aufkommensneutralität der Grundsteuer, die eh nur eine Empfehlung des Landes Hessen ist.

Ich habe bereits in meinem Bürgermeisterbrief im Juni 2024 ausführlich zum Thema Grundsteuer Stellung genommen.

Bleiben die Hebesätze für die Grundsteuer A + B wie bisher bei 750 %, so generiert das durch die neuen Hebesätze gerade mal Mehreinnahmen von 3.600,00 € in der Grundsteuer A und 153.000,00 € in der Grundsteuer B. Diese Summe deckt Mindereinnahmen von rund 80.000 € aus dem Kommunalen Finanzausgleich des Landes Hessen, sowie die rund 73.000,00 € Mehrausgabe durch Erhöhung der Kreisumlage durch den Landkreis Kassel, sofern es bei einer Erhöhung von nur 2 % bleibt.

Innerhalb der Haushaltskommission sind sich die politischen Vertreter aller im Parlament vertretenen Parteien und Gruppierungen einig, dass wir aus finanzieller Sicht gar nicht anders können, als den Hebesatz unverändert bei 750 % zu belassen.

Klar liest man in der Presse derzeit davon Gemeinden würden sich an der „neuen Grundsteuer bereichern“. Allein den Begriff „bereichern“ in Verbindung mit kommunalen Finanzen zu benutzen, halte ich für sehr fragwürdig. Wir versuchen, wo es geht, Geld einzusparen, wir versuchen durch Solidargemeinschaften und interkommunale Zusammenarbeit Einsparungen zu realisieren. Wir sind aufgefordert unseren kommunalen Pflichtaufgaben nachzukommen und müssen immer mehr Aufgaben, die wir von Bund und Land nach unten delegiert bekommen, erfüllen. Da kann von Bereicherung absolut keine Rede sein.

Alle politischen Kräfte in Nieste sind sich einig, dass wir gerne der Hebesatzempfehlung des Landes Hessen gefolgt wären. Die Kostenentwicklung und die Zahlungsverpflichtung lassen dies allerdings nicht zu.

Für mich ist die Vorgehensweise ehrlicher, als zunächst der Empfehlung zu folgen und mit Haushaltsbeschluss im neuen Jahr, die Hebesätze wieder anheben zu müssen.

Beitritt in die Solidargemeinschaften Trinkwasser und Abwasser beim Wasserverband Peine

Seit dem 6.12.2024 ist es nun amtlich. Die Gemeinde Nieste ist ab dem 1.1.2025 Mitglied der Trinkwasser Solidar und der Abwasser Solidar beim Wasserverband Peine. Der Hintergrund der Bemühungen, in die Solidargemeinschaften einzutreten war, in einer großen Gemeinschaft bessere Kostenverteilung bei Investitionen in die Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung zu bekommen.

Bisher wurde die Gemeinde Nieste als eigene Abrechnungseinheit mit 850 Haushalten und einem Wasserverbrauch von rund 84.000 m³ Wasser und entsprechender Einleitung von Schmutzwasser abgerechnet. Da wirkt sich eine Investition des Wasserverbandes, wie die im nächsten Jahr von rund 1,1 Mio. € zur Erneuerung des Kanals in der Ortsdurchfahrt, massiv auf die Abwassergebühr aus.

Zukünftig befinden wir uns mit insgesamt 17 Gemeinden des Wasserverbandes in einem Abrechnungskreis beim Trinkwasser und 12 Gemeinden in einem Abrechnungskreis beim Abwasser. Auch die Gemeinde Staufenberg ist schon seit Jahren Mitglied beider Solidargemeinschaften. Beim Trinkwasser sind wir dann in einer Gemeinschaft mit insgesamt 68.906 Anschlussnehmern und über 200.000 Einwohnern. Verbraucht werden dabei rund 8,5 Mio. m³ Trinkwasser im Jahr.  Beim Abwasser sieht es etwas anders aus. Dort sind wir insgesamt 41.445 Anschlussnehmer und rund 123.000 Einwohner. Die Schmutzwassermenge, die in den Kläranlagen verarbeitet werden muss, liegt bei rund 4,6 Mio. m³.

Der Eintritt in die Solidargemeinschaften bedeutet nicht unbedingt, dass die Gebühren dadurch deutlich sinken werden, aber Investitionen in die Netze werden sich deutlich schwächer in den Gebühren in Nieste niederschlagen, als das bisher bei 850 Haushalten und eine Menge von 84.000 m³ der Fall war.

Die Verbandsversammlung hat am 6.12.2024 die Gebühren für das Jahr 2025 festgesetzt:

Solidar Nieste bisher Differenz
Niederschlagsgebühren 0,33 €/m² 0,43 €/m² – 0,10 €/m²
Schmutzwassergebühren 4,15 €/m³ 3,24 €/m³ + 0,91 €/m³
Grundgebühr Schmutzwasser 120,00 €/Jahr 84,00 €/Jahr + 36,00
 
Trinkwassergebühren netto 1,92 €/m³ 3,09 €/m³ – 1,17 €/m³
Grundgebühr 108,00 €/Jahr 180,00 €/Jahr – 72,00 €/Jahr

Und ja ich weiß, was Sie jetzt über den Anstieg der Abwassergebühren denken. Ich kann Ihnen aber sagen, dass ohne den Beitritt in die Solidargemeinschaft die Abwassergebühren für Nieste allein, deutlich höher ausgefallen wären. Und darin wäre die Investition in der Ortsdurchfahrt von 1,1 Mio. € noch nicht verarbeitet gewesen.

Eine solche Solidargemeinschaft darf man auch nicht in einem Geschäftsjahr allein betrachten. Eine Solidargemeinschaft lebt von Langfristigkeit.

Ich bin mir absolut sicher, dass es die richtige Entscheidung der Gemeindegremien war, in die Solidargemeinschaft einzutreten, um langfristig die Versorgung in Nieste sicherzustellen. Wir als kleine Kommune können den gesetzlichen Anforderungen gar nicht gerecht werden. Stelle man sich vor, wir müssten dafür 4 neue Mitarbeiter einstellen. Mit einer Lohnsumme von insgesamt 250.000 € würde der Lohnanteil allein schon 1,50 € der Wasser- und Abwassergebühr ausmachen.

Zensus 2022

Wir haben am 7.11.2024 die Feststellung der amtlichen Einwohnerzahl mit Stand vom 15. Mai 2022 mitgeteilt bekommen. Der Zensus 2022 war eine Erhebung von Bevölkerungszahlen in Hessen mittels Stichproben. Über diese Stichprobenerhebung wurde ermittelt und amtlich festgestellt, dass Nieste zum 15. Mai 2022 eine amtliche Einwohnerzahl von 1.948 Personen hat. Laut unserem Melderegister sind in Nieste aber nach wie vor rund 2.100 Personen gemeldet. Das Land Hessen, sowie die meisten Kommunen haben durch den Zensus 2022 Bevölkerung verloren. Hessen weit sind es 2,2 %, in Nieste 7,2 % Bevölkerungsverlust, wohlgemerkt statistisch erhoben und nicht wirklich gezählt. Da stellt man sich schon die Frage, wo sind die Personen hin und warum stellt sich die Zahl der Bevölkerung im Melderegister anders dar, als nach den statistisch ermittelten Werten.

Fakt ist: Man kann als Gemeinde gegen den Zensus nicht klagen, man darf keinen Abgleich mit den Melderegistern vornehmen, man muss die Zahlen hinnehmen und alle Bevölkerungszu- und abgänge auf Basis von 1948 Personen zum 15. Mai 2022 rechnen.

Das traurige daran ist, dass diese statistisch ermittelte Zahl auch eine Messgröße des Kommunalen Finanzausgleichs ist. Einfach gesagt heißt das weniger Einwohner gleich weniger Geld vom Land. Welchen Auswuchs dies für unsere Gemeinde hat wird sich aber erst im Kommunalen Finanzausgleich 2026 zeigen, denn dann werden die neu festgestellten Bevölkerungszahlen zu Grunde gelegt.

Planungen Feuerwehrhaus

Gemeinsam mit der Firma R2GPro aus Kassel untersuchen wir derzeit, welche Möglichkeiten des Aus- und Umbaus des Feuerwehrhauses nach Maßgabe der aktuellen gesetzlichen Forderungen und Bestimmung, sowie Richtlinien der Unfallkasse, im Bestand gegeben ist und wie sich die Kosten gegenüber einem Neubau auf der „grünen Wiese“ darstellen würden.

Die Vorgaben, wie ein Feuerwehrhaus auszusehen hat, welche Ausstattung es haben muss und welche Platzverhältnisse in und um das Gebäude vorhanden sein müssen, regelt die DIN 14092.

Die Gemeindevertretung hat in Ihrer Juli Sitzung einen neuen Bedarfs- und Entwicklungsplan für die Feuerwehr Nieste beschlossen, in dem die Anforderungen an die Räumlichkeiten und die Ausstattung der Feuerwehr Nieste dargestellt ist.

Aufgabe der Gemeinde ist es nun, diesen Bedarfs- und Entwicklungsplan in den nächsten Jahren nach bestem Wissen und Gewissen umzusetzen, um den Brandschutz als kommunale Pflichtaufgabe in unserer Gemeinde sicherzustellen.

Regionalplan Nordosthessen

Am 10.07.2024 hat die Regionalversammlung NordOstHessen den Entwurf des neuen Regionalplans Nordosthessen samt Umweltbericht gebilligt und die Einleitung eines Beteiligungsverfahrens beschlossen. Der Regionalplan Nordosthessen sieht für die Gemeinde Nieste vor, zukünftig noch bis zu 5 ha weitere Siedlungsflächen auszuweisen. Auf Basis des Regionalplans würde in den nächsten Schritten eine Flächennutzungsplanung erfolgen und darauf aufbauend eine konkrete Bauleitplanung.

Ich sehe es zunächst als wichtig an, dass diese Möglichkeit im Regionalplan verankert wird. Ob und in welchem Ausmaß die Gemeinde dann in Zukunft davon Gebrauch machen wird, hängt von vielen Faktoren ab, die es gilt in den politischen Gremien aber insbesondere auch mit Ihnen allen gemeinsam zu diskutieren, welche Entwicklung unsere Gemeinde in der Zukunft nehmen soll und welche infrastrukturellen Anpassungen dazu notwendig werden.

Dorfentwicklung

Die Dorfentwicklungsprojekte, die im Kommunalen Entwicklungskonzept dargestellt sind, nehmen langsam Fahrt auf. So wurden die mit 75 % der Nettokosten geförderten Projekte für die Planung einer Wassertretstelle mit einem inklusiven Barfußpfadpfad, einer Machbarkeitsstudie für die Neugestaltung und besseren Nutzung des Dorfgemeinschaftshauses, sowie die Machbarkeitsstudie für die Erweiterung multifunktionaler Räume im Bereich der KITA in Auftrag gegeben. Mit einem Ergebnis rechnen wir im 1. Quartal 2025.

Ebenfalls beauftragt wurde das Ing. Büro Ruhl mit der Städtebaulichen Beratung für private Maßnahmen innerhalb der Förderkulisse im alten Ortskern. Immerhin werden private Maßnahmen mit 35 % der Nettokosten gefördert. Informationen dazu erhalten Sie bei uns im Bürgerservicebüro.

IKZ-Rechnungswesen – Digitalisierung voranbringen

Um die Digitalisierung in der Verwaltung voranzutreiben, haben wir uns dazu entschlossen im Rahmen eine Interkommunalem Zusammenarbeit (IKZ) mit Helsa und Niestetal zusammenzuarbeiten. Alle drei Kommunen nutzen ab 2025 die gleiche Finanzsoftware. Geplant ist es im Rahmen der IKZ sich auch personell vertreten zu können, wenn ein größerer Personalausfall in einer der Kommunen ist. Das Land Hessen unterstützt die IKZ mit einer Förderung von 75.000,00 €, die zu gleichen Teilen auf die drei Kommunen verteilt wird. Somit können wir mit dieser Förderung einen Teil der Softwarelizenzen finanzieren. Der Innenminister des Landes Hessen, Herr Prof. Dr. Roman Poeck war am 29.11.2024 eigens dafür nach Niestetal angereist, um den Förderbescheid persönlich zu übergeben.

Entwicklung TAG-Grimmsteig

In der Touristischen Arbeitsgemeinschaft (TAG) GrimmSteig-Erlebnisregion geht es weiter voran. Bei der Gemeinde Kaufungen wurde eine halbe Stelle für eine Geschäftsführerin der TAG geschaffen. Mittlerweile sind der Gutsbezirk Kaufunger Wald und ab 1.1.2025 die Stadt Großalmerode ebenfalls der TAG beigetreten. Im kommenden Jahr soll die Route des GrimmSteig verlängert werden. Er verläuft dann auch über die Stadt Großalmerode und den Bilstein. Insgesamt kann dann auf einer Gesamtstrecke von rund 107 km gewandert werden. Neue Zuwege zum GrimmSteig sollen in Fuldabrück und Niestetal entstehen. In Lohfelden wurde bereits eine Zuwegung in diesem Jahr eröffnet.  Rund 177.000 € werden in den neuen Verlauf des GrimmSteig investiert, 80 % davon werden über beiden LEADER Regionen Kassel Land und Werra-Meißner gefördert, 5.000,00 € steuert jede Mitgliedskommune als Eigenanteil bei.

Weihnachtsgrüße

Zum Schluss wünsche ich Ihnen allen frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr 2025. Auch im neuen Jahr stehe ich Ihnen gerne Rede und Antwort und Sie können jederzeit gerne vorbeikommen, wenn Ihnen etwas auf dem Herzen liegt.

Ihr Bürgermeister

Klaus Missing

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