Wahl eines Schiedsmannes/einer Schiedsfrau sowie eines/einer Stellvertreter/in für den Schiedsbezirk Nieste
Die Gemeinde Nieste sucht engagierte Bürgerinnen und Bürger für das Ehrenamt des Schiedsmannes bzw. der Schiedsfrau.
Schiedspersonen leisten einen wichtigen Beitrag zum friedlichen Zusammenleben, indem sie bei Streitigkeiten zwischen Bürgerinnen und Bürgern vermitteln und außergerichtliche Einigungen fördern.
Aufgaben einer Schiedsperson:
- Durchführung von Schlichtungsverfahren bei Nachbarschafts-, Privat- und bestimmten Strafsachen
- Vermittlung zwischen Konfliktparteien
- Förderung einvernehmlicher und nachhaltiger Lösungen
- Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen
Formelle Hinweise:
Bewerben können sich Personen, die zwischen 30 und 70 Jahren alt sind, keine Vorstrafen haben, persönlich geeignet sind und ihren Wohnsitz im Zuständigkeitsbereich haben.
Die Wahl erfolgt durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Nieste und bedarf anschließend der Bestätigung durch das Amtsgericht. Die Wahl wird voraussichtlich am 20.08.2026 durchgeführt.
Die Amtszeit beträgt 5 Jahre.
Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Nieste werden gebeten, sich bis zum 31.07.2026 zu bewerben.
Die Bewerbung ist schriftlich mit Lebenslauf bei der Gemeinde Nieste einzureichen. Zudem sollte die Bewerbung eine kurze Schilderung über die Erfahrungen und Fähigkeiten der Bewerber, die für die Ausübung des Amtes relevant sein könnten, enthalten.
Die Bewerbung senden Sie bitte an:
Gemeinde Nieste
Wilhelm-Heitmann-Platz 3
34329 Nieste
Oder per Mail an: gemeinde@nieste.de





