Bürgermeisterbrief vom 24.11.2023

Klaus Missing - Bürgermeister

Bürgermeisterbrief

zur Verschiebung der Einbringung des Haushaltes 2024

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

am 23.11.2023 wollten wir nach ausgiebiger Beratung in einer Haushaltskommission, in der alle Fraktionen des Gemeindeparlamentes vertreten sind, den Haushalt für das Jahr 2024 einbringen.

Trotz massiver Kostensteigerungen war es uns gelungen, einen im vier Jahres Mittel ausgeglichenen Haushalt auszuarbeiten.

Die Situation veränderte sich mit der Tatsache, dass der Landkreis Kassel der Bürgermeisterkreisversammlung mitgeteilt hat, die Kreisumlage für die Kommunen in 2024 um 4 % auf 34,2 % anzuheben und die Schulumlage um 1 % auf 21,8 %, also insgesamt 5 % auf in Summe 56 %. Darüber hinaus soll es in 2025 eine weitere Anpassung der Kreisumlage um 2 % auf 36,2 % und der Schulumlage um 1 % auf 22,8 %, also um weitere 3 % auf insgesamt 59 %.

Für was zahlt eine Kommune eine Kreisumlage?

Unter Kreisumlagen versteht man Zahlungen von kreisangehörigen Kommuenen an den jeweiligen Landkreis. Da die Kreise selbst keine nennenswerten Steuern erheben, erhalten sie den Großteil ihrer finanziellen Mittel über diese Umlage, um ihren finanziellen Bedarf teilweise oder komplett zu decken. Dafür übernimmt der Landkreis zentrale Aufgaben für die Kommunen, die sie ohne die Landkreisverwaltung eigentlich selbst erbringen müssten.

Welche Aufgaben übernimmt der Landkreis für die Kommunen?

Über den Landkreis werden z.B. alle Aufgaben nach Sozialgesetzbuch übernommen, die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden in Anspruch nehmen. Diese Kosten sind in den vergangenen Jahren enorm angestiegen, immer mehr Aufgaben nach dem SGB von Bund auf Länder und vom Land auf die Landkreise übertragen.

Darüber hinaus unterhält der Landkreis die Schulen und kreiseigenen Schulturnhallen in den Kommunen, ohne den Kommunen dafür zusätzliche Kosten in Rechnung zu stellen, d.h. auch diese sind Umlage finanziert.

Auch das Thema Asyl und die Unterbringung Schutzsuchender wird bei uns im Landkreis abgewickelt, obwohl dies eine kommunale Aufgabe wäre. Andere Landkreise haben in dieser Abwicklung eine andere Vorgehensweise.

Ein weiteres Beispiel ist der Öffentliche Personennahverkehr, für den die Gemeinde Nieste zwar einen Anteil am Linienbündel selbst zu tragen hat, allerdings wird ein Großteil der Kosten für den ÖPNV ebenfalls über den Landkreis aufgefangen und aus dem Umlagen finanziert.

Letztendlich führen Kostensteigerungen  in allen Bereichen, der Tarifabschluss im TvÖD und insbesondere ein großes Defizit aus dem Eigenbetrieb der kreiseigenen Kliniken zur Erhöhung der Deckungslücke im Haushaltsentwurf des Landkreises Kassel.

Hier hat der Landkreis Kassel, wie auch die Kommunen selbst, Handlungsbedarf nach Einsparungsmöglichkeiten und Prozessverbesserungen zu suchen und diese zu generieren.

Was bedeutet die Erhöhung der Umlagen für Nieste?

In erster Linie ein konsequenter Sparkurs bei den laufenden Ausgaben, die nicht zur Pflichtaufgabe einer Kommune gehören.

Eine Maßnahme wird dabei sein, dass das „Bläddchen“ ab 2024 nur noch 14-tägig erscheint.

Ein weiterer Ansatz wäre die Erhöhung der Gemeindesteuern. Diese sind Grund-, Gewerbe- und Hundesteuer. Die Haushaltskommission hat sich zunächst aber dazu entschlossen, dies wenn möglich zu vermeiden und es erst die letzte Konsequenz sein kann, nachdem alle Ausgaben auf dem Prüfstand waren. Ein Ausgleich der erhöhten Kreis- und Schulumlage von 150.293 € allein über die Grundsteuer aufzufangen, würde eine Anhebung auf einen Hebesatz von 1006 % Punkten bedeuten. Dies gilt es unbedingt zu verhindern. 

Was bedeutet dies allgemein für den Finanzausgleich?

Gleichzeitig muss sich aber massiv etwas in der Grundstruktur des Finanzausgleiches zwischen Bund, Ländern und Gemeinden ändern. Steuergelder müssen dort angkommen, wo sie gebraucht werden.

Es kann nicht sein, dass von Steuereinnahmen und Schlüsselzuweisungen an die Gemeinde Nieste in Höhe von rund 3,5 Mio. €, rund 1,75 Mio. €, also rund die Hälfte an Umlagen sofort wieder abfließt.

Wenn man dann noch bedenkt, dass sich die Personalkosten bei rund 1,7 Mio. € bewegen und diese insbesondere in der KITA durch gesetzlich vorgeschriebene Personalschlüssel unverhandelbar sind und sich der Zuschussbedarf aus Steuermitteln in der KITA auf rund 450 T€ beläuft, bleibt eigentlich an reinen Steuermitteln nichts mehr übrig, um seinen kommunalen Aufgaben gerecht zu werden.

Es kann nicht sein, dass das gesetzliche Vorgaben durch Bund und Land nicht vollumfänglich kostenmäßig den Kommunen erstattet werden (siehe 6 Stunden kostenlose Betreuung in der KITA).

Wer die Kapelle bestellt, sollte Sie auch zahlen.

Wir werden nun am 21.12.2023 den Haushalt für das Jahr 2024 einbringen und gehen derzeit davon aus, dies ohne Steuererhöhungen umsetzen zu können und von der Kommunalaufsicht genehmigt zu bekommen.

Mit herzlichen Grüßen
Ihr Bürgermeister
Klaus Missing
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