Eine nette Überschrift
Gemäß § 5 Abs. 1 und 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Nieste vom 28.08.2019 erfolgen “Öffentliche Bekanntmachungen” durch Abdruck im Mitteilungsblatt der Gemeinde Nieste, der “Niester Woche”, sowie im Falle von Ladungen zu Sitzungen im Bekanntmachungskasten der Gemeinde Nieste, Wilhelm-Heitmann-Platz 3, 34329 Nieste.
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