Wichtige Informationen für Briefwählerinnen und Briefwähler zur Bundestagswahl am 23.02.2025

Am 23. Februar findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt.

Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Nieste haben, neben dem Aufsuchen des Wahllokals am Wahltag, die Möglichkeit, per Briefwahl an der Bundestagswahl teilzunehmen. Dazu müssen Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sein. Dies geschieht automatisch, wenn Sie seit dem 23.11.2024 mit Hauptwohnung in der Gemeinde Nieste gemeldet sind.

Die Wahlberechtigung bekommen Sie per Post zugeschickt. Darauf finden Sie alle notwendigen Informationen zum Wahlbezirk und die laufende Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Wie können Sie an der Briefwahl teilnehmen?

1. Internet (Online-Wahlscheinantrag)

Die Online-Wahlbescheinigung ist auf der Homepage der Gemeinde Nieste unter

https://www.nieste.de/rathaus-politik/wahlen/
„Anforderung Briefwahlunterlagen“

in der Zeit vom 13.01. bis einschließlich 18.02.2025 freigeschaltet.

Eine Online-Beantragung ist nach dem 18.02.2025 nicht mehr möglich, da die Zustellung der Briefwahlunterlagen durch die Deutsche Post nicht sichergestellt werden kann.

2. Post (Antragsvordruck Briefwahl auf der Wahlbenachrichtigung)

Sie können die Briefwahlunterlagen über den Antragsvordruck, der auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckt ist, auf dem Postweg beantragen. Zur Vermeidung von Portokosten können Sie den Antrag selbstverständlich auch in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung einwerfen.

3. Formloser Antrag per Post, E-Mail oder Fax

Auch eine formlose schriftliche Beantragung ist möglich. Dies kann in Papierform, per E-Mail oder Fax erfolgen. In jedem Fall muss der Antragsteller seinen Namen, sein Geburtsdatum sowie die Wohnadresse angeben. Die Kontaktdaten finden Sie am Ende dieser Wahlbekanntmachung.

4. Persönliche Vorsprache

Eine persönliche Beantragung durch Vorsprache ist ebenfalls möglich. Zudem können Sie die Wahl nach Aushändigung der Unterlagen unmittelbar in unserer Wahlkabine durchführen. Bitte beachten Sie bei einer persönlichen Vorsprache die Öffnungszeiten unseres Bürgerservice Büros.

Montag:          13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag:        08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch:       geschlossen
Donnerstag:    08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag:            08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Eine telefonische Beantragung ist nicht zugelassen.

Die letzte reguläre Briefwahlmöglichkeit im Rathaus ist am Freitag, den 21.02.2025 von 08:30 Uhr – 12:00 Uhr.

Darüber hinaus wird die Gemeindeverwaltung am Samstag, den 22.02.2025 von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr für die Ausstellung von Briefwahlunterlagen zur Verfügung stehen.

Ist Ihnen der Besuch des Wahllokals am Wahlsonntag aufgrund einer unvorhergesehenen Erkrankung nicht möglich, können Sie an diesem Tag noch bis spätestens 15:00 Uhr Briefwahlunterlagen beantragen.

Die Abgabe der ausgefüllten Briefwahlunterlagen ist bis Sonntag, den 23.02.2025, 18:00 Uhr, im Briefkasten der Gemeindeverwaltung, Wilhelm-Heitmann-Platz 3, 34329 Nieste möglich.

Bei Fragen wenden Sie sich gern an Ihr Wahlamt der Gemeinde Nieste
Gemeinde Nieste, Wilhelm-Heitmann-Platz 3, 34329 Nieste
Telefon: 05605/9441-27
Fax: 05605/9441-29
E-Mail: thomas.mohr@nieste.de

Gez.
Ihr Wahlamt der Gemeinde Nieste