In hessischen Kommunen gilt die Hessische Gemeindeordnung (HGO). Nicht nur die innere Organisation (siehe Schaubild unten), sondern auch die Ermächtigung der Kommunen zur autonomen Rechtsetzung (Satzungen) ist dort geregelt.
Die Organisation der Gemeinden im Land Hessen gestaltet sich nach der so genannten Magistratsverfassung. Diese zeichnet sich dadurch aus, dass es zwei Kollegialorgane gibt:
Die Gemeindevertretung
Die Gemeindevertretung ist das "Parlament" der Gemeinde und wird im Rahmen der Kommunalwahl für fünf Jahre von den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde gewählt. Sie ist damit auch das oberste Beschlussorgan der Gemeinde Nieste.
Die Gemeindevertreter fassen in ihren Sitzungen Beschlüsse über alle wichtigen Angelegenheiten der Gemeinde, die nicht auf den Gemeindevorstand oder einen Ausschuss übertragen wurden. Insbesondere erlässt sie sämtliche Satzungen der Gemeinde, mitunter die jährliche Haushaltssatzung samt dem dazugehörigen Haushaltsplan. Nicht zuletzt dadurch überwacht sie die Verwendung der Einnahmen und die gesamte laufende Verwaltungstätigkeit des Gemeindevorstands.
Die Gemeindevertretung in Nieste besteht normalerweise aus 15 Personen. Aktuell sind es jedoch nur 14, 8 der SPD, 4 der CDU und 2 der UWN.
Sie wählt zudem die Beigeordneten des Gemeindevorstands.
Der Gemeindevorstand
Der Gemeindevorstand besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden und dem Ersten Beigeordneten sowie weiteren 4 Beigeordneten. Die Beigeordneten werden von der Gemeindevertretung paritätisch gewählt. Die Amtszeit der ehrenamtlichen Beigeordneten beträgt analog zur Amtszeit der Gemeindevertretung fünf Jahre. Der Erste Beigeordnete ist der allgemeine Vertreter des Bürgermeisters.
Der Gemeindevorstand ist das Verwaltungsorgan, also so etwas wie die "Regierung" der Gemeinde. Er bereitet die eigenen Beschlüsse und die der Gemeindevertretung vor und führt die gefassten Beschlüsse sowie die Bundes- und Landesgesetze und eigenen Rechtsnormen (Satzungen) aus. Die Beigeordneten und der Bürgermeister tagen in der Regel alle zwei Wochen in nicht öffentlicher Sitzung. Zudem nimmt der Gemeindevorstand an den Sitzungen der Gemeindevertretung teil.
Überdies ist er für sämtliche Personalangelegenheiten verantwortlich und vertritt die Gemeinde "nach außen".
Der Bürgermeister
Der Bürgermeister wird per Direktwahl von den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde gewählt. Die Amtszeit des hauptamtlichen Bürgermeisters beträgt sechs Jahre.
Der Bürgermeister bereitet die Beschlüsse des Gemeindevorstands vor und führt sie aus. Er handelt stets kollegial und kann nur sehr wenige Entscheidungen allein treffen. Bei der Ausführung der Beschlüsse ist der Bürgermeister dazu verpflichtet, diese auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht und mit dem Wohl der Gemeinde zu kontrollieren. Zudem leitet und beaufsichtigt er die laufenden Geschäfte der gesamten Verwaltung und ist als Leiter der Gemeindeverwaltung Dienstvorgesetzter aller Beamten, Angestellten und Arbeiter und der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Nieste.
Auch die Aufgabe der Repräsentation der Gemeinde bei besonderen, namentlich feierlichen Anlässen, oder seine Funktion als "örtliche Ordnungsbehörde" sind Beispiele für eine Vielzahl von Aufgaben und Befugnissen des Bürgermeisters.
Die Ausschüsse
Die Gemeindevertretung kann zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse Ausschüsse aus ihrer Mitte bilden, wobei das Bilden eines Finanzausschusses zwingend vorgeschrieben ist. Dieser trägt bei der Gemeinde Nieste die Bezeichnung "Haupt- und Finanzausschuss". Der zweite Ausschuss heißt "Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Umwelt", der dritte Ausschuss heißt „Jugend, Sport, Kultur und Soziales“. Ausschüsse sind Hilfsorgane der Gemeindevertretung und sind mit je 5 Mitgliedern der Gemeindevertretung (nach deren Mehrheitsverhältnissen) besetzt.
Die Ausschüsse bereiten die Beschlüsse der Gemeindevertretung vor, indem sie nach eingehender Erörterung im kleinen, sachkundigen Kreis die Argumente für und wider einen Antrag abwägen und Alternativen bedenken. Es folgt ein Bericht sowie ein Beschlussvorschlag in einer der nächsten Sitzungen der Gemeindevertretung.
Ebenso wie die Amtszeit der Gemeindevertretung beträgt auch die der Ausschüsse fünf Jahre.
Die Kommissionen
Der Gemeindevorstand kann zur dauernden Verwaltung oder Beaufsichtigung einzelner Geschäftsbereiche sowie zur Erledigung vorübergehender Aufträge Kommissionen bilden, die ihm unterstehen. Sie sind Hilfsorgane des Gemeindevorstands.
Kommissionen bestehen aus dem Bürgermeister, weiteren Mitgliedern des Gemeindevorstands, Mitgliedern der Gemeindevertretung und gegebenenfalls aus sachkundigen Einwohnern. Den Vorsitz in den Kommissionen führt der Bürgermeister oder ein von ihm bestimmter Beigeordneter.
Derzeit gibt es in der Gemeinde Nieste nur zwei sog. Betriebskommissionen für die Eigenbetriebe „Dienstleistungszentrum“ und „Grimmsteig-Touristik“.