Ortsgerichtsvorsteher und Schöffen (m/w/d) für neue Amtszeit gesucht

Ortsgerichtsvorsteher und Schöffen (m/w/d) für neue Amtszeit gesucht

Die Amtszeit beträgt 10 Jahre

Was ist das Ortsgericht?

Ortsgerichte geben Bürgern und Gerichten wichtige Hilfestellung und tragen dazu bei, Kosten zu sparen. Sie sind als Hilfsbehörden der Justiz Partner für viele persönliche Angelegenheiten.

In Hessen gibt es für jede Gemeinde mindestens ein Ortsgericht.

Jedes Ortsgericht hat mindestens 5 Mitglieder: die Ortsgerichtsvorsteherin oder den Ortsgerichtsvorsteher und 4 Ortsgerichtsschöffen. Ortsgerichtsmitglieder sind Ehrenbeamte, die auf Vorschlag der Gemeinde von der Präsidentin oder dem Präsidenten beziehungsweise der Direktorin oder dem Direktor des zuständigen Amtsgerichts ernannt werden. Die Amtszeit beträgt in der Regel 10 Jahre.

Zu den Aufgaben der Ortsgerichte gehören:

  • Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften öffentlicher oder privater Urkunden;
  • Sicherung von Nachlässen;
  • Aufstellung von Nachlassinventaren;
  • Erteilung von Sterbefallanzeigen;
  • Schätzung von Grundstücken, beweglichen Sachen und dergleichen auf Antrag eines Beteiligten oder auf Ersuchen einer Behörde;
  • Mitwirkung bei der Feststellung von Grundstücksgrenzen.
  • fremdsprachliche Dokumente werden nur bei Vorliegen einer Übersetzung eines amtlich bestellten Dolmetschers beglaubigt.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf und bewerben Sie sich jetzt per E-Mail an gemeinde@nieste.de . Gerne stehen wir auch persönlich für Ihre Fragen zur Verfügung.

Weitergehende Informationen finden Sie im Flyer des Landes Hessen:

Flyer des Landes Hessen zum Ortsgericht

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