Ortsgericht und Schiedsamt

Ortsgericht und Schiedsamt

Unsere Ortsgerichtsmitglieder sind Ehrenbeamte.
Die Aufgaben der Ortsgerichtsschöffen sind im Ortsgericht festgelegt und abschließend aufgezählt (§§ 13 ff Ortsgerichtsgesetz), diese sind:

  • Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften (z.B. für Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten, Eintrags- und Löschungsanträge an das Grundbuchamt)
  • Erteilung der Sterbefallanzeige an das Amtsgericht
  • Sicherung des Nachlasses, aber auch Erbausschlagung gegenüber dem Nachlassgesetz
  • Mitwirkung des Ortsgerichtes bei Festsetzung und Erhaltung von Grundstücksgrenzen
  • Schätzungen von bebauten und unbebauten Grundstücken

Das Amt der Schiedsperson ist ein Ehrenamt mit der Aufgabe, zwischen streitenden Parteien zu schlichten.
Wird ein Schlichtungsverfahren vor Klageerhebung durchgeführt, fallen nicht so hohe Kosten wie bei einem Zivilprozess an.
Können z.B. Nachbarn außergerichtlich eine Lösung für ihr Problem finden, ist ein friedliches Zusammenleben der Parteien auch in Zukunft
möglich.

Ortgerichtsvorsteher
Uwe Blumenstein
Zum Kerschenborn 6, 34329 Nieste
Sprechzeiten nach Vereinbarung
Telefon: 05605 6582 oder 0171 5163094

Stellvertreter
Volker Grimm
Schöne Aussicht 11, 34329 Nieste
Telefon: 0171 5119774

Schiedsmann
Ernst Kraft
Bergstr. 2, 34329 Nieste
Telefon: 05605 7353

Stellvertretender Schiedsmann
Hans-Joachim Kruß
Bürgermeister-Siebert-Straße 7, 34329 Nieste
Telefon: 05605 305240

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